Rechtsprechung: Schadensersatz zu spätes Gepäck an Bord möglich
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    Schadensersatz zu spätes Gepäck an Bord möglich




    Gäste auf Kreuzfahrtschiffen müssen nicht mehr tatenlos zusehen, wenn ihr Gepäck mit großer Verspätung an Bord kommt. Sie können dann für jeden Tag ohne ihre Koffer den Preis der Reise um 30 Prozent vermindern. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 132 C 20772/08).
    In dem Streit ging es um eine Kreuzfahrt auf dem Mittelmeer (Gerichtsangaben), bei der ein Paar sein Gepäck mit 5 Tagen Verspätung erhalten hatte. Dafür verlangte es 90 Prozent Minderung des Reisepreises sowie Ersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden. Das Ehepaar begründete diese hohen Forderungen damit, dass wegen der begrenzten Kleidung die Teilnahme an Abendveranstaltungen und dem Sportprogramm an Bord nicht möglich gewesen sei. Das Gericht hielt aber nur 30 Prozent Minderung für gerechtfertigt: Die Veranstaltungen an Bord hätten durchaus mit der vorhandenen Kleidung vom Anreisetag und der Ersatzkleidung wahrgenommen werden können.


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