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Kreuzfahrt: Prozess um ein Gebiss


von DIRK KRAUSE-HOCHFELD





Bonn – Aus mit dem Traum vom Luxus und vor allem den tollen Büfetts an Bord. Und das gleich nach dem Ablegen des noblen Kreuzfahrtschiffs Maxim Gorki im italienischen Mittelmeerhafen Brindisi. Hier auf dem Luxusliner hatte ein 68-jähriger Rentner im vergangenen Herbst eine dreiwöchige Kreuzfahrt mit seiner zwei Jahre jüngeren Frau gebucht. Des Übels Ursache machte der ehemalige leitende Angestellte in einem mittelständischen Unternehmen in der Nähe Münchens im Zimmersteward aus. Denn der habe in einem „Anfall von Übereifer“, so der aufgebrachte Passagier in seiner Beschwerde an den Bonner Reiseveranstalter, beim Aufräumen im Bad seiner Außenkabine die in ein feuchtes Kleenex-Tuch eingewickelten und auf der Ablage des Waschbeckens deponierten dritten Zähne des Rentners entsorgt: „Einfach in die Abfalltüte geworfen.“

Obgleich ein Teil der Mannschaft im zentralen Müllcontainer des Schiffs nach dem Gebiss suchte, wurde die Prothese nicht gefunden. „Ohne Gebiss aber“, so maulte der Rentner, „konnte ich mich außerhalb meiner Kabine nirgends auf dem Schiff sehen lassen.“ Die Mundpartie sei völlig eingefallen gewesen. „Und an ein Gespräch mit anderen Passagieren war wegen meiner undeutlichen Aussprache erst recht nicht zu denken“, so der 68-Jährige noch an Bord. Außer seiner Frau habe ihn in dieser misslichen Lage kein anderer Mensch verstanden. „Ernährt“ habe er sich während der drei Wochen quasi nur mit Milch und Kartoffelbrei: „Alles andere konnte ich nicht beißen.“

Das neue Gebiss habe 1500 Euro gekostet, rieb der Fahrgast nach seiner Rückkehr dem Bonner Reiseveranstalter unter die Nase. Diese Kosten und wenigstens 1000 Euro verlange er für „die entgangenen Urlaubsfreuden“ von ihm zurück. Da aber hatte der vom Pech verfolgte Rentner jetzt die Rechnung ohne das Bonner Amtsgericht gemacht. Es wies die eingereichte Klage im vollen Umfang ab. Den Verlust habe doch der 68-Jährige selbst verschuldet, hieß es in dem Urteil.

„Schließlich könne man dem Kabinenpersonal nicht zumuten, auch noch den Inhalt von verknüllten Kleenex-Tüchern zu kontrollieren“ – AZ: 4 C 313/03. Diese Entscheidung aber will der Rentner keinesfalls akzeptieren. Er hat deshalb beim Bonner Landgericht sofort Berufung eingelegt.

Schließlich hat er sich seine Kreuzfahrt im Mittelmeer ganz anders vorgestellt. An Erholung war nach dem verlorenen Gebiss jedenfalls nicht mehr zu denken. Ob dem Rentner doch noch eine Entschädigung zugesprochen wird, bleibt abzuwarten. Urlauber sollten diesen Fall aber sicherheitshalber im Hinterkopf behalten und im Hotelzimmer oder der Kabine darauf achten, wichtige Gegenstände nicht so zu verpacken, dass sie eventuell mit Müll verwechselt werden könnten.
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