EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEMStarkes Schaukeln eines Kreuzfahrtschiffs kein Reisemangel
München - Mit einer Schadenersatzklage wegen angeblicher Mängel
einer Karibik-Kreuzfahrt hat ein Münchner Ehepaar Schiffbruch erlitten.
Das Amtsgericht München gestand den Klägern zwar eine Minderung des
Reisepreises um 347 Mark zu, legte ihnen aber fast 3.500 Mark
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